Weiterbildungsstätte:
Als Weiterbildungsstätten können Spitäler (bzw. deren Abteilungen und Stationen), Kliniken, Institute, Spezialanstalten, Ambulatorien, Arztpraxen und weitere im Bereich der Medizin tätige Institutionen in der Schweiz anerkannt werden, vgl. Art. 39, Absatz 1, WBO. Die Anerkennung von Weiterbildungsstätten und die Anerkennung von Praxisinhabern ist getrennt. Die Weiterbildungsstätten werden in die verschiedenen Weiterbildungskategorien eingeteilt, die Praxisinhaber können sich als Praxisweiterbildner «ad personam» anerkennen lassen, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Spital:
Abteilungen und Stationen von Spitälern, Kliniken, Institute, Spezialanstalten, Ambulatorien
Arztpraxis:
Praxisweiterbildner «ad personam»
Leiter der Weiterbildungsstätte:
Verantwortlicher Leiter der Weiterbildungsstätte ist der Chefarzt oder ein für die Weiterbildung bestimmter Kaderarzt, vgl. Art. 39, Absatz 1, WBO
BUR-Nummer:
Das Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) wird vom Bundesamt für Statistik geführt. Es enthält alle Betriebe, Unternehmen und Firmen, auch des öffentlichen Sektors, die ihren Sitz in der Schweiz haben. Die Datenbank wird für statistische Zwecke, Forschung, Planung sowie zur Durchführung von Aufträgen des Bundes genutzt.
BfS-Krankenhaustyp:
Jedes Spital, welches an der Medizinischen Statistik des Bundesamtes für Statistik teilnimmt, wird gemäss der BfS-Krankenhaustypologie eingeteilt. Die Typologie beruht auf der Allgemeinen
Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA) des BFS sowie einem Algorithmus, der folgende
Faktoren berücksichtigt: Anzahl der Leistungsstellen, Anzahl der Pflegetage und ihre
Verteilung auf die Leistungsstellen sowie die anerkannten Kategorien der FMH-Weiterbildung. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Statistik.
Status «Anerkannt»:
Die Weiterbildungsstätte erfüllt alle Kriterien gemäss Art. 42 WBO und Ziffer 5 des jeweiligen Weiterbildungsprogramms.
Status «In Re-Evaluation»:
hängiges Anerkennungs- bzw. Re-Evaluationsverfahren: Bei der Re-Evaluation einer Weiterbildungsstätte, insbesondere nach einem Leiterwechsel, wird der Status «definitiv anerkannt» geändert in «in Re-Evaluation». Dies ist für die Weiterzubildenden mit keinerlei Rechtsnachteilen verbunden.
Status «provisorische Anerkennung»:
hängiges Anerkennungs- bzw. Re-Evaluationsverfahren: Erfüllt eine Weiterbildungsstätte nicht alle Kriterien, spricht die WBSK entsprechende Auflagen aus unter Ansetzung einer angemessenen Frist. Der Vermerk «provisorische Anerkennung» ist für die Weiterzubildenden mit keinerlei Rechtsnachteilen verbunden.
Hier können Sie die vom SIWF zertifizierten Weiterbildungsstätten nach verschiedenen Kriterien suchen und anzeigen lassen sowie individuelle Listen zusammenstellen.
Sie finden alle zum heutigen Zeitpunkt anerkannten Weiterbildungsstätten mit Angabe des Fachgebietes und dem aktuellen Leiter, welcher für die Weiterbildung zuständig ist. Die an diesen Weiterbildungsstätten absolvierte Weiterbildung ist EU-richtlinienkonform gemäss Art. 25 Ziffer 2 und 3 der EU-Richtlinie 2005/36.
Die jeweiligen Weiterbildungsprogramme finden Sie auf
unserer Website.
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